Es finden weitgehend die Platzregeln des Bayerischen Golfverbands mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen Anwendung
sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Der Spieler muss Erleichterung nach Regel 17.1e in Anspruch nehmen.
Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.
Das Betreten einer Spielverbotszone ist verboten. Das Betreten einer Spielverbotszone wird als Verstoß gegen die Verhaltensvorschriften Regel 1.2 angesehen.
Weiß ein Spieler nicht, ob sein Ball sich in der Spielverbotszone der roten Penalty Area zwischen Loch 2 und Loch 3 befindet, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, die wie folgt abgändert wird:
Beim Spielen des provisorischen Balls darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeit mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d(1)), die Erleichterungsmöglichkeit „auf der Linie zurück“ (siehe Regel 17.1d(2)) oder seitliche Erleichterung (siehe Regel 17.1d(3)).
Sobald der Spieler einen provisorischen Ball nach dieser Platzregel gespielt hat, darf er keine weiteren Möglichkeiten nach Regel 17.1 in Bezug auf seinen ursprünglichen Ball anwenden.
Der provisorische Ball wird unter Strafe von Schlag- und Distanzverlust zum Ball im Spiel des Spielers wenn der ursprüngliche Ball innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten in der Spielverbotszone der Penalty Area gefunden wird oder es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Spielverbotszone der Penalty Area liegt.
Behinderung durch Tierloch gilt nicht als gegeben, wenn nur der Stand des Spielers behindert ist.
Das mit Holzchips belegte Areal zwischen Grün 4 und Abschlag 5 ist Boden in Ausbesserung. Der Spieler muss Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.
Spielern mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (SBA) mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 SchwbAwV anerkannt ist, ist die Nutzung eines Beförderungsmittels (keine Mobilitätshilfe im Sinne der Golfregeln) gestattet. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem Turniertag durch Vorlage des SBA nachzuweisen.
Sonstigen Spielern werden motorisierte Beförderungsmittel nur dann zur Verfügung gestellt, wenn auch alle weiteren daran interessierten Teilnehmer eines Turniers von motorisierten Beförderungsmitteln Gebrauch machen können.
Das Beförderungsmittel ist vom Spieler zu stellen.
Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Ein Spieler darf nicht am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden auf dem Turnierplatz üben.
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation
Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Zwischen dem Spiel von zwei Löchern darf ein Spieler:
keinen Übungsschlag auf oder nahe dem Grün des soeben beendeten Lochs ausführen
nicht die Oberfläche des Grüns durch Reiben am Grün oder Rollen eines Balls prüfen
keinen Übungsschlag auf oder in der Nähe eines Übungsgrüns ausführen
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Grundstrafe
Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung
Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:
Verhaltensvorschriften
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (Einen Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation).
Die entsprechende Strafe liegt im Ermessen der Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens.
Ein Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes:
Versäumnis den Platz zu schonen, einmalige Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes:
Unehrlichkeit, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers, die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen oder mutwilliges Zerstören fremden Eigentums.
Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel)
Scoring Area ist in der Regel die Geschäftsstelle des Golfclubs Haidt. Rückgabe der Scorekarte in der Scoring Area:
Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler diesen Bereich verlassen hat.
Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
Suchzeit:
Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Suchzeit stoppt.